Neuerungen per 01.01.2021


Kategorie B Auto

Kategorie A Motorrad



Ab dem 1. Januar 2021 kann der Lernfahrausweis Kat. B bereits ab dem 17. Altersjahr beantragt werden. Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwerben, müssen eine 12-monatige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Prüfung ablegen können.

 

  • Jahrgang 2002: kriegt den Lernfahrausweis frühestens an seinem 18. Geburtstag. Wird der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 ausgestellt, gilt die 12-monatige Lernphase nicht.
  • Jahrgang 2003: kann den Lernfahrausweis ab dem 01.01.2021 beantragen und die Führerprüfung nach Erreichen des 18. Altersjahres absolvieren, ohne die 12-monatige Lernphase zu durchlaufen.
  • Jahrgang 2004: kann den Lernfahrausweis an seinem 17. Geburtstag beantragen und muss die 12-monatige Lernphase durchlaufen, bevor er die praktische Prüfung absolvieren darf.
  • Lernfahrer, welche älter als 20 Jahre sind, müssen die 12-monatige Lernphase nicht durchlaufen.

Für alle Kategorieren müssen neu alle drei Grundkurse absolviert werden (3x 4h). Diese müssen allerdings nur einmal, also bei einem Aufstieg in eine höhere Kategorie nicht erneut besucht werden. Ein Direkteinstieg in die unbeschränkte Kat. A ist nicht mehr möglich.

  • Kat. A1 ab 15. Altersjahr: Kleinmotorräder mit max. 50ccm oder 4kW und max. 45 km/h. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
  • Kat. A1 ab 16. Altersjahr: Motorräder mit max. 125ccm und 11kW. Wer mit 15 Jahren die Prüfung auf Kleinmotorrädern absolviert hat, kann prüfungsfrei übertreten.
  • Kat. A ab dem 18. Altersjahr: Motorräder mit max. 35kW und 0.2kW/kg Leistungsgewicht.
    Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
  • Kat. A unbeschränkt: muss 2 Jahre im Besitz der Kat. A35 sein und klaglose Fahrpraxis nachweisen. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.

Übergangsbestimmungen:

  • Wer den Lernfahrausweis Kat. A35 vor dem 01.01.2021 erwirbt und die Prüfung vor dem 30.06.2021 absolviert, kann nach 2 Jahren die Kat. A unbeschränkt prüfungsfrei beantragen.
  • Wer den Lernfahrausweis Kat. A unbeschränkt bis Ende 2020 beantragt (Direkteinstieg), kann die Prüfung innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises altrechtlich ablegen.